Wie Sie Ihren Markennamen schützen
Einen Markennamen zu schützen macht auf zwei Gebieten Sinn, nämlich zum Schutz eines Firmennamens oder zum Schutz eines Produktnamens.
Wie also können Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen schützen lassen?
Worin besteht der Unterschied? Nun, der Firmenname schützt den Namen Ihrer Firma, ist aber häufig auch gleichzeitig Produkt- oder Dienstleistungsname. Prominente Beispiele dafür sind in der New Economy die Firmen Tesla oder Apple. Aber nicht jede Firma ist gleich so bekannt. Die meisten Firmengründungen spielen sich zunächst regional ab. Ist erst einmal ein möglichst einmaliger Firmenname erfunden worden, stellt sich die Frage: Aber was kommt nun? Reicht die Eintragung ins örtliche Handelsregister für einen deutschlandweiten Schutz meines Firmennamens? Kann ich mit meiner Webseite, die bundesweit abrufbar ist, mit anderen Markennamen und Firmennamen in Konflikt geraten? Zunächst sollte man wissen, dass der übliche Check der IHK nur den kleinen IHK-Bezirk und damit lediglich einen minimalen Teil potenzieller Probleme abdeckt. Eine deutschlandweite Recherche nach älteren Rechten (Marken- und Firmennamen) führt weder die IHK noch das Handelsregistergericht durch.
Bei Produktnamen besteht das gleiche Problem. Der Erfinder seines Namens kommt vielleicht noch auf die Idee, seinen neuen Markennamen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen zu lassen. Auch dies sieht auf den ersten Blick relativ einfach aus, ist es aber nicht. Das Markenamt prüft bei der Eintragung eines Markennamens nicht, ob ältere Rechte Dritter verletzt werden, sondern trägt insoweit blind ein. Der Markenanmelder erhält durch die Eintragung wieder nur eine scheinbare Sicherheit.
Was ist vor dem Markennamen schützen also als allererstes zu tun?
Wie eben schon kurz erwähnt, ist der erste Schritt, um einen Markennamen schützen zu lassen, die sorgfältige Marken- und Firmennamenrecherche. Dabei stellt sich die Frage, für welche Branche bzw. Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassen) Sie den Markennamen schützen lassen wollen und ggf. für welche Länder die Marke später Schutz genießen soll. Ein Beispiel: Sie haben sich den Produktnamen „Möbus“ ausgedacht und wollen damit Turnschuhe vertreiben. Also gehen Sie zum Markenanwalt Ihres Vertrauens und lassen durch diesen zunächst eine Marken- und Firmennamen-Ähnlichkeitsrecherche durchführen. Dieser wird Ihnen dann mitteilen, dass es leider bereits eine solche Marke gibt, die auch noch für dieselben Nizza-Klassen registriert ist, in die Sie eigentlich einsteigen wollten. Sie wissen jetzt aber, dass Sie von „Möbus“ lieber die Finger lassen sollten. Nun liegt die Idee meist nahe, den Namen einfach ein wenig abzuwandeln. Doch auch dann wird der Markenanwalt Ihres Vertrauens Ihnen mitteilen müssen, dass Sie sich nur einen Markennamen schützen lassen sollten, der keine klangliche, schriftliche oder assoziative Verwechslungsfähigkeit mit einer bereits vorhandenen Marke in derselben Branche oder im selben Warenkreis bietet. Wenn Sie erst einmal einen konfliktfreien Markennamen ermittelt haben, wird Ihnen Ihr Markenanwalt hoffentlich erklären, dass Sie unterschiedliche Marken in Hinsicht auf ihr Anwendungsgebiet schützen lassen können: zum Beispiel eine nationale Marke, eine internationale Marke (IR-Marke) oder eine EU-weite Marke. Je größer demnach das Gebiet ist, für das Sie sich entscheiden, desto größer der Umfang der Recherche.
Was sind die Kosten für den Schutz Ihres Markennamens?
Die Kosten für Ihren Markennamenschutz setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Da wären zum einen die Kosten für die reine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zum anderen sind die Kosten für eine auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu zahlen oder manchmal eben stattdessen die Folge- und Gerichtskosten, wenn die Markenanmeldung nicht nach professionellen Gesichtspunkten vollzogen worden ist.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (dort werden deutschlandweit Namen rechtlich geschützt) berechnet Amtsgebühren in Höhe von 300 Euro (290 Euro bei elektronischer Anmeldung) für den Schutz eines Markennamens, dem bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen zugeordnet werden können. Für mehr Klassen (Nizza-Klassen) erhöhen sich die Kosten um je 100 Euro. Das Verfahren zum Schutz Ihres Markennamens beschleunigen können Sie beim DPMA durch eine Beschleunigungsgebühr – die Kosten dafür betragen 200 Euro. Hierdurch verkürzt sich in der Regel die Bearbeitungsdauer auf ein bis zwei Monate.
Sofern der Markenname europaweit geschützt sein soll, betragen die Amtsgebühren des EU-Markenamtes EUIPO 900 Euro für zwei Nizza-Klassen. Die Kosten den Schutz für jede weitere Klasse belaufen sich bei der EU-Marke (offiziell Unionsmarke benannt) dann auf 150 Euro.
Die Kosten für einen international geschützten Markennamen (IR-Marke) betragen 653 Schweizer Franken Grundgebühr plus die entsprechenden Ländergebühren für die Staaten, für die Ihr Name geschützt sein soll. Es kommen zudem noch die Basisgebühren des Heimatmarkenamtes hinzu. Bei einer deutschen Heimatmarke liegen diese bei 180 Euro und bei einer Unionsmarke bei 300 EUR. Man sieht also, dass Markennamenschutz für eine IR-Marke schon in der Basisversion in Richtung 1.000 Euro gehen. Kommen die benötigten IR-Staaten hinzu, laufen die Kosten für den Schutz einer IR-Marke schnell in Richtung 3.000 Euro und höher.
Wer kann Ihnen helfen, den Namen Ihrer Marke zu schützen?
Sie fragen sich, ob Sie Ihren Markennamen selbst schützen lassen oder einen Anwalt damit beauftragen? Wir können Ihnen bei dieser Entscheidung behilflich sein. Wie gesagt, auf den ersten Blick sieht der Schutz eines Markennamens ziemlich einfach aus. In Wahrheit gibt es jedoch viele Dinge, die man dazu wissen sollte, da man sonst schnell Opfer einer kostenpflichtigen Abmahnung mit einem Mindestgegenstandswert von 50.000 Euro werden kann. Immerhin wissen Sie jetzt ja, dass die Markenämter in der Regel und das Deutsche Patent- und Markenamt im Speziellen keine Recherche nach älteren Marken oder Firmennamen durchführt und Sie mit Ihrem Markennamen damit ins offene Messer laufen könnten. Wussten Sie aber auch, dass Ihr Markenname selbst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist nicht sicher ist, sondern zeitlich unbegrenzt der Gerichtsweg offen ist? Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, den Sie beim Schutz Ihres Markennamens beachten sollten.
Unser Gastautor Rechtsanwalt Karsten Prehm ist mit Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB seit fast 20 Jahren spezialisiert auf Markenrecht und Firmenkennzeichenrecht. Die Kanzlei hat über die Jahre weit über 7.000 erfolgreiche Markenanmeldungen durchgeführt.